Förderung 2026: Was sich seit Juli bei der BEG geändert hat

Veröffentlicht: 25. Oktober 2026 · Stand: Oktober 2026

Seit dem 21. Juli 2026 gelten für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neue Bedingungen. Wer gerade eine Heizung tauschen oder sein Haus dämmen möchte, rechnet mit älteren Zahlen aus dem Internet leicht falsch. Wir fassen zusammen, was sich geändert hat und worauf Sie achten sollten.

Was gilt ab wann

  • Bis 20. Juli 2026: Anträge zu den bisherigen Bedingungen waren noch möglich. Wer so beantragt hat, bleibt bei der alten Fassung.
  • Seit 21. Juli 2026: Die neuen Bedingungen gelten.
  • Ab 1. Februar 2027: Die nächste Stufe greift. Der Klimageschwindigkeitsbonus und die förderfähigen Kosten für die Heizung sinken, danach halbjährlich weiter.

Heizung: die wichtigsten Zahlen

Die Heizungsförderung beantragen Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

  • Grundförderung: 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Der frühere Effizienzbonus entfällt.
  • Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer: 40, 30 oder 10 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000, 40.000 oder 50.000 Euro. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, verschieben sich die Grenzen um 10.000 Euro nach oben.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: derzeit 16 Prozent beim Austausch einer alten fossilen Heizung. Er sinkt am 1. Februar 2027 auf 12 Prozent, am 1. August 2027 auf 8 Prozent, am 1. Februar 2028 auf 4 Prozent und entfällt ab August 2028.
  • Obergrenze: Grundförderung und Boni zusammen sind auf 70 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt. Selbstnutzende Eigentümer mit niedrigem Einkommen können bis zu 80 Prozent erhalten. Die genaue Einkommensgrenze nennt die KfW.
  • Förderfähige Kosten: bis zu 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste, 8.000 Euro ab der siebten. Für die erste Wohneinheit sinkt die Grenze ab 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro.
  • Wärmepumpen ab 2027: Für das erste Quartal 2027 ist ein neues Modell angekündigt. Die Grundförderung sinkt auf 15 Prozent, Geräte aus der EU erhalten einen Bonus von 15 Prozent. Die Details stehen noch aus.

Dämmung, Fenster und Anlagentechnik

Diese Einzelmaßnahmen fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit 15 Prozent. Förderfähig sind bis zu 30.000 Euro für die erste Wohneinheit. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt der Rahmen auf 60.000 Euro, und es gibt 5 Prozentpunkte zusätzlich. Seit Juli gilt der Zuschlag aber nur für den Betrag, der über 30.000 Euro Investition hinausgeht, und zwar je Antrag. Mehrere kleine Anträge lassen sich nicht zusammenrechnen.

Die Beratung selbst wird gefördert

Das BAFA übernimmt 50 Prozent des Beratungshonorars für Wohngebäude, höchstens 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 Euro ab drei Wohneinheiten. Wird der Bericht in der Versammlung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) erläutert, kommen einmalig bis zu 250 Euro hinzu.

Wichtig ist die Reihenfolge: Der Antrag muss gestellt sein, bevor Sie den Beratungsvertrag verbindlich unterschreiben. Ein Vertrag, der erst mit der Förderzusage wirksam wird, ist erlaubt. Die aktuelle Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2026. Wie es danach weitergeht, ist noch nicht veröffentlicht.

Was heißt das für Sie?

Eigentümer und Käufer: Planen Sie einen Heizungstausch, lohnt ein Blick auf den 1. Februar 2027, denn danach sinken Bonus und förderfähige Kosten. Bei mehreren Maßnahmen an der Gebäudehülle prüfen Sie, ob ein Sanierungsfahrplan den Kostenrahmen verdoppelt. Eine erste Orientierung gibt unser Förderrechner.

Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften: Der Zuschuss für die Erläuterung in der Versammlung macht den Sanierungsfahrplan als Beschlussgrundlage attraktiver.

Unternehmen und Kommunen: Für Nichtwohngebäude gelten eigene Regeln, die dieser Beitrag nicht abdeckt. Wir prüfen die Förderung für Ihr Gebäude.

Häufige Fragen

Gelten für meinen Antrag die alten oder die neuen Fördersätze?

Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung. Wer bis zum 20. Juli 2026 beantragt hat, bleibt bei der früheren Fassung. Für alle späteren Anträge gelten die neuen Sätze.

Wann sinkt die Heizungsförderung als Nächstes?

Am 1. Februar 2027. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt dann von 16 auf 12 Prozent, die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit um 750 Euro.

Wer darf die Förderung für die Energieberatung beantragen?

Den Zuschuss beantragen zertifizierte Energie-Effizienz-Experten, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes geführt sind. Wir sind dort gelistet.

Förderbedingungen ändern sich häufig. Verbindlich sind die Seiten von KfW und BAFA. Wir rechnen Ihr Vorhaben im Erstgespräch mit den aktuellen Sätzen durch.

Quellen

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